Wichtige Fragen zum Auslandspraktikum für Schülerinnen und Schüler im Rahmen des EU-Programms Erasmus+


Tipps für Praktikumsplätze
Die Praktikumsdatenbank, in der SchülerInnen gezielt nach bewerteten Praktikumsplätzen suchen können wurde erweitert! Nähere Informationen darüber finden Sie auf dieser Seite.

Wer an unserer Schule kann  am Mobilitätsprojekt  Erasmus+ teilnehmen?

 

Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, idealerweise der 3. Klasse, die ein berufliches Praktikum in einem der 28 EU‐Mitgliedsstaaten oder in Island, Norwegen, Liechtenstein, Mazedonien oder in der Türkei absolvieren möchten, können bei Erasmus+ teilnehmen.

 

Welche  weiteren Voraussetzungen gibt es, um daran teilnehmen zu können?

  • Hauptwohnsitz in Österreich mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
  • Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Österreich und ausländischer Staatsbürgerschaft dürfen am Programm teilnehmen, ihr Praktikum jedoch NICHT im Herkunftsland absolvieren.
    Achtung: Personen ohne EU‐Staatsbürgerschaft müssen die jeweiligen Visa‐Vorschriften des Praktikumslandes beachten!
  • Die Mindestpraktikumsdauer beträgt 2 Wochen.
  • Förderbar ist der Zeitraum von Praktikumsbeginn bis Praktikumsende, frühestens ab 1. Juni.  Mobilitäten, die vor dem 1. Juni beginnen werden nicht gefördert.
  • Gefördert werden Auslandspraktika in Betrieben, KEINE Sprachaufenthalte! Für die gesamte Dauer des Aufenthalts gilt, dass ein fachbezogenes Praktikum in einem Betrieb absolviert werden muss.
  • Die Förderung im EU‐Programm Erasmus+ darf  pro Schülerin/ Schüler nur einmal während der gesamten Schulzeit in Anspruch genommen werden.

Was wird gefördert?

Das EU‐Programm Erasmus+ versteht sich als Zusatzfinanzierung für die entstehenden Kosten eines fachbezogenen Auslandspraktikums. Der Förderbetrag setzt sich zusammen aus:

  • Reisekosten: als Pauschalbetrag  - ausschlaggebend ist die Luftlinie der Hinreise  zum Praktikumsplatz (ausgehend vom Schulstandort).
  • Aufenthaltskosten:  als Pauschalbetrag - errechnet aus der Dauer der Mobilität und den Lebenserhaltungskosten des Ziellandes.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung des Praktikums durch Erasmus+

Die von der OEAD (Österreichische Austauschdienstgesellschaft) angegebenen Tagessätze und Pauschalen sind Richtwerte.

 

Welche Nachweise müssen für den Erhalt einer Förderung erbracht werden?

  • Learning Agreement: eine von der Aufnahmeeinrichtung (= Betrieb, in dem  das Praktikum absolviert wird), der Schule und der Praktikantin/dem Praktikanten unterzeichnete Lernvereinbarung. 
  • Praktikumsvertrag:  ausgestellt zwischen Aufnahmeeinrichtung und Praktikantin bzw. Praktikant.
  • Praktikumsbestätigung:  ein Nachweis nach Praktikumsende, aus dem die Praktikumsdauer hervorgeht – z. B. Europass –Mobilitätsnachweis.
  • Übermittlung des Teilnehmerberichts an die OEAD.

Die oben angeführten Nachweise sind für die Auszahlung der Förderung verpflichtend. Getätigte Ausgaben (Flugticket, Mietkosten) müssen nicht belegt werden.

 

Was ist der Europass-Mobilitätsnachweis?

Der Europass Mobilitätsnachweis hat eine europaweit einheitliche Struktur und gilt als Qualifikationsnachweis ähnlich einem Arbeitszeugnis. Er wird von der Aufnahmeeinrichtung, der Schule und der Praktikantin/ dem Praktikanten unterzeichnet. Der Europass Mobilitätsnachweis in Papierform ist nur gültig, wenn er die Originalunterschriften und Stempel zumindest einer Partnerorganisation trägt.

 

Was kann ich mir unter einem Teilnehmerbericht  vorstellen?

Nach Praktikumsende werden die Praktikanten per E-mail aufgefordert, einen Teilnehmerbericht auszufüllen. Hier werden überwiegend Multiple Choice Fragen zum Auslandspraktikum gestellt.

 

Werden meine Sprachkenntnisse getestet?

Ab einer Aufenthaltsdauer von einem Monat erhält jede Schülerin/ jeder Schüler vor Praktikumsbeginn einen Zugang zum Online Sprachtool „OLS-Online Linguistic Support". Ein Einstufungstest  für die jeweilige Arbeitssprache wird sowohl VOR als auch NACH dem Praktikum durchgeführt und dient der Bemessung des sprachlichen Fortschritts. Über den OLS-Sprachtest findet eine genaue Analyse des Sprachniveaus gemäß dem GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) statt.  Die Ergebnisse werden nicht an die Schule weitergeleitet.

 

Was ist bezüglich des Versicherungsschutzes zu beachten?

Die Praktikanten sind nicht über die Schule versichert. Die Eltern sind verpflichtet einen ausreichenden Versicherungsschutz abzuschließen (Unfall‐, Kranken-, Privathaftpflicht‐ Rücktransportversicherung).

Beim jährlich stattfindenden Informationsabend mit Vertretern der Arbeiterkammer und der Sozialversicherungsanstalt können Eltern und Praktikanten dazu gezielt Fragen stellen.

Schülerinnen  und Schüler, die während ihres Praktikums über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen, sind in dieser Zeit nicht bei den Eltern mitversichert.

 

Wo können die Stipendien für Erasmus+ beantragt werden?

Die Erasmus+ Stipendien für unsere PraktikantInnen im EU-Ausland können bei der Standortagentur-Tirol beantragt werden. Nähere Infos unter diesem Link: Standortagentur Tirol.

Ansprechperson an der Schule ist Frau Mag. Gabriela Leitner.

"Mit Unterstützung durch das Programm Erasmus+ der Europäischen Union“.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Information